Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Handwerks- und Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Beiser Bau (Stanislaw Beiser, im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Handwerks-, Renovierungs-, Rückbau-, Entrümpelungs-, Brandschutz- und Kernbohrungsleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführungsarbeiten zustande.
Kostenanschläge, Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und dürfen ohne seine Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder dem Auftrag. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Für Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Zusatzleistungen, Nachträge), wird ein separates Angebot erstellt und gesondert berechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, sofern diese anfällt.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für größere Projekte können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.
§ 5 Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Lieferengpässen, Witterungseinflüssen, Arbeitskampfmaßnahmen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter die Arbeitsstätte ungehindert betreten und die Arbeiten ungestört ausführen können. Notwendige Energie- und Wasseranschlüsse sind kostenlos bereitzustellen.
Informationen über vorhandene Leitungen (Gas, Wasser, Strom, etc.) sowie Einbauten und Besonderheiten des Gebäudes sind dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn vollständig mitzuteilen. Schäden, die durch unvollständige Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftraggeber diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Werktagen abzunehmen. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, sind diese schriftlich zu protokollieren. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der genannten Frist ab, ohne berechtigte Mängel geltend zu machen, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauleistungen im Sinne des § 634a BGB und 2 Jahre für sonstige Werkleistungen.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, uneingeschränkt.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.
§ 11 Stornierung und Rücktritt
Bei Stornierung eines erteilten Auftrags durch den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, entstandene Kosten (z. B. für bereits bestellte Materialien, Planung, Anfahrtskosten) sowie einen Vergütungsanteil für die entgangenen Einnahmen in angemessener Höhe geltend zu machen.
§ 12 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.